Behandlungskosten
Selbstzahler
In meiner Privatpraxis können Sie als Selbstzahler jederzeit eine Behandlung in Anspruch nehmen.
Die Kosten betragen 105 Euro für 60 Minuten. Sie erhalten nach Barzahlung eine Quittung die Sie steuerlich geltend machen können.
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die privaten Krankenkassen oder Zusatzkassen übernehmen die Behandlungskosten in Höhe von € 105,-- pro Stunde (60 Minuten) voll oder anteilig, je nach Tarifvereinbarung mit Ihrem Versicherer.
Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.